Aufnahmekriterien

  • Die Kinderheimat TABOR kann Kinder und Jugendliche aufnehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Schulpflichtige Mädchen und Knaben, in der Regel im Alter zwischen 7 bis 16 Jahren. (Ausnahmsweise kann bei Geschwisterpaaren auch eine Aufnahme bereits früher erfolgen oder bis längstens zum 18. Lebensjahr erstreckt werden.)

  • Spezielles Verhalten (meist gepaart mit starken schulischen Lernstörungen ) und/oder fehlende Ressourcen im persönlichen Umfeld des Kindes (Milieu) bedingen eine

  • langfristige und ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen. - Erfahrungsgemäss beträgt die minimale Aufenthaltsdauer cà. zwei Jahre.

  • Die Kinder können im Regel-Schulstoff oder mit reduzierten Lernzielen in einem besonderen Volksschul- und Kleinklassenrahmen bis max. 10 Schüler gefördert werden und sich innerhalb der Wohngruppe von 6 - 7 Kinder entwickeln oder die öffentlichen Schulen besuchen, dabei sind die integrativen Massnahmen geregelt.

  • Die Kinder verfügen über eine normale- oder leicht verminderte Intelligenz und minimale soziale Integrationsfähigkeiten.

  • Wir gehen davon aus, dass der Platzierung eine minimale Motivation beim Kind/Jugendlichen vorausgeht und auch die Bezugspersonen im familiären Umfeld, insbesondere die Vertreter der elterlichen Sorge und Obhut, die Platzierung tatkräftig unterstützen.

  • Der Wohnaufenthalt wird vorgängig durch eine Fachstelle (In der Regel Sozialdienst oder KESB) geprüft. Das kantonale Jugendamt ist dafür Bewilligungsstelle.

  • Die Beschulung in der besonderen Volksschule benötigt eine fachliche Abklärung durch eine Erziehungsberatungsstelle, es erfolgt ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) mit Verfügung des Schulinspektorats.

  • Nicht aufgenommen werden Kinder/Jugendliche, die eine geistige Behinderung aufweisen oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung einen klar erhöhten Pflegebedarf ausweisen. Drogen konsumieren oder eine andere ausgesprochene Suchtproblematik vorhanden ist, an welcher der/die Jugendliche keinen Veränderungsbedarf erkennt (fehlende Motivation zur Veränderung), über eine derart hohe Gewaltproblematik verfügen, dass der Schutz der übrigen Mitbewohner und Mitarbeiter nicht ausreichend gewährleistet werden kann, einen so grossen Betreuungs- und Förderbedarf aufweisen, dass die Gesamtinteressen einer Klasse, Gruppe oder Mitarbeiterschaft davon langfristig, nachhaltig und massiv vernachlässigt oder in Mitleidenschaft gezogen werden. über keine minimale Grundunterstützung für die Platzierung im Umfeld verfügen. über keine Kostengutsprache verfügen.