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Individuelle Förderung

Es besteht die Möglichkeit, einzelne Schüler oder Kleingruppen durch eine schulische Heilpädagogin / einen Heilpädagogen zu fördern. Die schulischen Fördermöglichkeiten orientieren sich dabei nach heilpädagogischen Grundsätzen (wie auch nach den Grundanforderungen im Volksschulgesetz), dem Lehrplan für die Real- und Kleinklassen des Kantons Bern sowie nach den Anschlussmöglichkeiten der obligatorischen Schulzeit (weiterführenden Schulen und Berufsausbildung, im Lehr- und/oder Anlehrbereich der Wirtschaft oder IV). Wir bezeichnen drei schulische Förderungsansätze in den Bereichen Sozial-, Selbst- und Sachkompetenz:

A) Minimalkompetenz in den Grundfächern (Erlernen der Kulturtechniken)
B) Basiskompetenz auf Primar- und Realstufenniveau
C) Ergänzungskompetenz für weiterführende Schulen & Ausbildungen

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